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Gästeführerbedingungen Murnau; Stand: März 2023

Vertragsbedingungen für Gästeführungen

Sehr geehrte Gäste,

die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer – nachstehend „Gästeführer“ und Ihnen nachstehend „Gast“ -bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung. Diese Bedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle IhrerBuchung zwischen Ihnen und dem Gästeführer zu Stande kommt. Für die einfachere Lesbarkeit wird auf die weibliche Form in der Formulierung verzichtet.

Lesen Sie bitte diese Bedingungen daher vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

1. Stellung des Gästeführers; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungenals unmittelbarer Vertragspartner des Gastes als selbstständiger Dienstleister.

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer, getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:

2.2. Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als „Auftraggeber“ bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentiveoder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der Gästeführer im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

2.3. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.

b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird der Gästeführer, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.

2.4. Der Gästeführer weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs.2 Satz 1 Ziff.9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§§ 611 ff. 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziffer 6.. dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.

2.5. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online- Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast bzw. der Auftraggeber über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gästeführer den Abschluss des Dienstvertrages über die Führung verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit dem Gästeführer entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gästeführer ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.

e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast übermittelt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

f) Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes bzw. des Auftraggebers durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) oder – nach entsprechender elektronischer Eingangsbestätigung der Buchung des Gastes bzw. Auftraggebers – nach Absendung der Buchung in der angegebenen oder vereinbarten Form schriftlich, per EMail oder per Fax.

g) Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.

h) Im Regelfall dem Gast bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu der am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung eine zusätzliche Ausfertigung der

Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer.

3. Leistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr ist der Gästeführer berechtigt, die Gästeführung durch einen Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer durchführe zu lassen. Die die Auswahl des jeweiligen Gästeführers erfolgt ggf. nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation.

3.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung und dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für den Gästeführer nicht verbindlich.

3.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

3.8. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Gast bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

Gästeführerbedingungen Murnau; Stand: März 2023

4. Preise und Zahlung

4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

4.3. Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

4.4. Der Gästeführer kann eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Gesamtpreises der Führung sowie eine Restzahlung oder – unter Verzicht auf eine Anzahlung – die gesamte Zahlung 4 Wochen vor Führungsbeginn fällig stellen, soweit dies in der dem Gast bzw. dem Auftraggeber erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist.

5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

5.1. Ein Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht.

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 6 Tage vor Führungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit dem Gästeführer gemäß Ziffer6. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bei Änderung der Rechnungsanschrift, für die ein Bearbeitungsentgelt von € 5,- pro Änderungsvorgang erhoben wird.

6. Rücktritt / Kündigung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Gast / Auftraggeber

6.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis zum 3. Werktag (Samstag gilt nicht als Werktag) vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen. Für die vorstehende Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bzw. des Auftraggebers beim Gästeführer oder dessen Vermittler zu den veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich.

6.2. Nach Ablauf der Frist gem. Ziffer 6.1 gilt im Falle des Rücktritts / der Kündigung / der Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Gast bzw. den Auftraggeber obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, die gesetzliche Regelung des § 615 S. 1 und 2 BGB: Dem Gästeführer steht die vereinbarte Leistungsvergütung zu. Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistung erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Haftung des Gästeführers; Versicherungen

7.1. Die Haftung des Gästeführers ist unbeschränkt, – soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet – soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gästeführers beschränkt auf Schäden, die durch den Gästeführer oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7.2. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.

7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.

8. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers

8.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Der Gästeführer wird dem Gast, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.

8.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 15 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6. dieser Bedingungen entsprechend.

8.3. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Gästeführer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

9.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Gästeführungen ausgeschlossen ist, soweit Gästeführungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.

9.3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Gästeführers bei der Inanspruchnahme von Leistungen (insb. das evtl. Tragen eine Mund-Nasen-Schutzes) zu beachten.

9.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des Gästeführers vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Gästeführung geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.

10. Gerichtsstand; Information über die Verbraucherstreitbeilegung

10.1. Der Gästeführer weist im Hinblick auf das Gesetz über die Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine solche nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Der Gastführer weist für alle Dienstleistungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Onlinestreitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

10.2. Für Klagen des Gästeführers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber istder allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. des Auftraggebers maßgeblich.

10.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichenoder privaten Rechts oder haben der Gast bzw. der Auftraggeber keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstandfür Klagen des Gästeführers der Geschäftssitz des Gästeführers.

© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2022

Gästeführer ist:

Murnau Führungen

Sandra Bangerter

Hagrainstr. 37

82441 Ohlstadt